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Beratungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagmenent

Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)
Langzeiterkrankten Mitarbeitern (6 Wochen und mehr in 12 Monaten Krankheit) ein Gespräch zur Wiedereingliederung verpflichtend anzubieten, ist nach §167 des SGB IX eine gesetzliche Anforderung an jedes Unternehmen. Da Fehlzeiten durch Langzeiterkrankte oft die Hälfte aller Fehlzeiten ausmachen, ist ein gut durchgeführtes BEM für Mitarbeiter und Unternehmen ein großer Gewinn.
Ich kann Sie folgendermaßen unterstützen:
- Beratung bei der Einführung: Ich berate Sie über die Anforderungen an die internen BEM-Berater und ein mögliches Gremium, die nötigen Prozessschritte, Anschreiben/ Dokumente und den Datenschutz.
- Seminar Gesprächsführung: Eine zielführende und vertrauensbildende Gesprächsführung ist im BEM entscheidend. Ich schule BEM-Beauftragte anhand von praktischen Beispielen nach der Methode der „Motivierenden Interviews“. (Seminardauer 1-2x 5 h)
- Übernahme oder Unterstützung bei einzelnen BEM-Gesprächen: Bei anfänglichen Unsicherheiten oder schwierigen Mitarbeiterfällen unterstütze ich in der Gesprächsführung oder übernehmen einzelne Gespräche. Dafür sind eine separate Beauftragung und Verschwiegenheitserklärung notwendig.